Verhalten im Naturschutzgebiet "Hammelsberg und Atzbüsch bei Perl"

von Gemeindeverwaltung

Hinweise für Hundehalter

Grundsätzlich ist das Freilaufen von Hunden im Naturschutzgebiet Hammelsberg/Atzbüsch verboten.

§ 3 Abs. 1 Nr. 7 der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hammelsberg und Atzbüsch bei Perl“ weist eine Ausnahme für Jagdhunde bei der Nachsuche oder bei Bewegungsjagden, Hütehunde im Rahmen der Weideführung und Diensthunde im Einsatz bezüglich dieses Verbots aus.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt nach § 7 der v. g. Verordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Im Interesse eines guten Miteinanders bitten wir die Hundehalter/innen die obigen Ausführungen zu beachten. Durch die entsprechende Rücksichtnahme und Umsicht kann mancher Streit und Ärger vermieden werden.

Sollte es trotzdem zu Vorfällen kommen, sehen wir uns leider veranlasst zu prüfen, inwieweit auf der Grundlage der Vorschriften des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) Maßnahmen angeordnet werden müssen, damit eine Gefährdung der Bevölkerung auszuschließen ist.

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