Verunreinigungen durch Hundekot

von Gemeindeverwaltung

Hinweise für Hundehalter

Einige Hundehalter*innen vergessen scheinbar, dass die Haltung eines Hundes nicht nur mit Freude verbunden ist, sondern auch Pflichten mit sich bringt. An diesen Personenkreis appellieren wir deshalb:

Bitte beachten Sie, dass Hundekot nicht nur eine Umweltbelastung und ekelerregend ist, sondern er stellt auch eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen dar. Durch Viren, Bakterien und Würmer, die über den Hundekot übertragen werden können, sind besonders Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene gefährdet. Die Erreger finden hierbei über die Schuhe den Weg in Wohnungen oder aber die Kinder können mit ihm auf Spielplätzen in Berührung kommen.

Mehr als verständlich ist auch der Ärger von Grundstückseigentümern oder Anliegern, denen die Reinigungspflicht für die an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen obliegt, wenn sie den Abfall anderer Leute beseitigen müssen. Denn rechtlich gesehen, handelt es sich bei Hundekot um Abfall. Das Liegenlassen stellt somit einen Verstoß gegen abfallrechtliche Vor­schriften dar. Außerdem wird gegen § 3 Abs. 1 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Perl verstoßen. Sofern entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen bei der Gemeinde erstattet werden, werden die Verstöße auch bußgeldrechtlich geahndet.

Im Interesse eines guten Miteinanders und der gegenseitigen Rücksichtnahme bitten wir diejenigen Hundehalter*innen, zukünftig darauf zu achten, dass derartige Verunreini-gungen nicht mehr auftreten. Durch die entsprechende Rücksichtnahme und Umsicht kann auch mancher Streit und Ärger in der Nachbarschaft vermieden werden.

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