Integrationsbeiratswahl 2025

Durch eine Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes wurden alle saarländischen Gemeinden mit einem Ausländeranteil von mindestens 10 % dazu verpflichtet einen Integrationsbeirat zu bilden.
Die Wahl des Integrationsbeirates der Gemeinde Perl findet am 4. Mai 2025 in der Gemeinde Perl statt. Nachfolgend finden Sie deshalb allgemeine Hinweise zum Integrationsbeirat.
Der Integrationsbeirat ist ein politisches Gremium. Er hat die Aufgabe, die Interessen seiner Wahlberechtigten auf politischer, kultureller und sozialer Ebene in der Gemeinde Perl im Rahmen deren kommunalen Zuständigkeit zu vertreten.
Der Integrationsbeirat besteht aus 9 Mitgliedern. Davon werden 6 Mitglieder in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. 3 Mitglieder werden durch den Gemeinderat der Gemeinde Perl entsandt.
Wer ist für die Wahl des Integrationsbeirates wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Wahl des Integrationsbeirates sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die
- nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben
und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Perl ihre Hauptwohnung haben.
Was muss ich tun, damit ich mein Wahlrecht am Wahltag ausüben kann?
Von Amts wegen werden alle Personen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind (1.). Diese erhalten bis zum 13. April 2025 eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Die weiteren Wahlberechtigten (2.-4.) können ihr Wahlrecht nur dann ausüben, wenn sie bis zum 21. Tag vor der Wahl, dem 13. April 2025, die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.
Wer kann sich zur Wahl stellen?
Wählbar in den Integrationsbeirat sind alle
- Ausländerinnen und Ausländer, Eingebürgerte, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und diejenigen Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit als Kinder ausländischer Eltern durch die Geburt in Deutschland erworben haben,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- die seit dem 4. November 2024 in der Gemeinde Perl ihren Hauptwohnsitz haben.
Bei weiteren Fragen zum Integrationsbeirat oder zu dessen Wahl können Sie sich sehr gerne an unser Wahlamt wenden:
E-Mail: wahlamt@perl-mosel.de Tel.: 06867/66-105 oder 66-117
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Wahlvorschläge sind die Vordrucke der Gemeinde Perl zu nutzen: